Jeder, der ernsthaft an der Teilnahme des Klingonischkurses interessiert ist, wird gebeten, folgende Punkte sorgfältig durchzulesen.
Auf dieser Seite wird folgendes erklärt:
"Okay, das kenne ich alles schon, ich akzeptiere auch den Rest und gehe direkt zu Anmeldung."
Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Klingonisch-Seminar in Saarbrücken, im Folgenden „qepHom“ genannt. Das qepHom ist eine Zusammenkunft für Sprachinteressierte und Star-Trek™-Fans, die Klingonisch lernen und sprechen möchten. Die klingonische Sprache ist eine künstliche Sprache, die für die Star-Trek™-Kinofilme entwickelt wurde. Inhalt, Ablauf und Aufbau des Seminars sind variabel. Es wird keine Mindestzeit an Kursen vereinbart.
Mit der Anmeldung zum qepHom erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
Damit kommt zwischen
Deutsches Klingonisch-Institut
vertr. d. Lieven L. Litaer
– im Folgenden „Veranstalter“ genannt –
und dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin des qepHom
– im Folgenden „Teilnehmer“ genannt –
ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Paragraphen zustande.
1. Veranstaltungsort
Das qepHom findet statt in der Europa-Jugendherberge Saarbrücken, Meerwiesertalweg 31, 66123 Saarbrücken.
2. Jugendherberge
Jeder Teilnehmer akzeptiert durch seine Anmeldung die AGB der Jugendherberge. Der Veranstalter dient nur als Vermittler zwischen Teilnehmer und Jugendherberge. Der Teilnehmer akzeptiert, dass im Falle einer Zimmer-Reservierung sein Vor- und Nachname der Jugendherberge mitgeteilt wird.
3. Unterbringung
Die Belegung erfolgt je nach Art der Anmeldung des Teilnehmers auf Einzel-, Doppel- und Vierbettzimmer. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Zimmer selbst zu verteilen, wobei Wünsche beachtet werden, soweit dies möglich ist.
Aus organisatorischen Gründen kann es möglich sein, dass ein anderes Zimmer als das bestellte zugeteilt wird. Für den Teilnehmer entstehen dadurch keine Mehrkosten. Minderkosten werden erstattet.
4. Räumlichkeiten
Es wird ein Saal für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
5. Stornierung
a) Falls das qepHom von der Jugendherberge aus storniert wird, erhält der Teilnehmer den Beitrag vollständig zurück, oder es wird ein neuer Termin vereinbart.
b) Falls der Veranstalter das qepHom aus egal welchem Grund vor der Anmeldefrist absagt, werden alle gezahlten Beiträge zu 100% erstattet.
c) Falls das qepHom wegen der Corona-Pandemie nach der Anmeldefrist abgesagt werden muss, gilt die Regelung, die auf der Seite "Coronavirus" erklärt wird.
1. Der Teilnehmer hat für die An- und Abreise selbst zu sorgen. Auf Wunsch kann ein Shuttle-Service von und zum Bahnhof eingerichtet werden, dies ist jedoch auf freiwilliger Basis des jeweiligen Fahrers.
2. Der Teilnehmer erkennt die Hausordnung der Jugendherberge an. Bei Nichtbeachten ist mit den dort gültigen Konsequenzen zu rechnen. Der Veranstalter hat auf diese keinen Einfluss und ist nicht verantwortlich für das Verhalten des Teilnehmers.
3. Der Teilnehmer bringt sein Arbeitsmaterial (notwendige Bücher, Papier, Schreibgerät usw.) selbst mit.
4. Es ist dem Teilnehmer freigestellt, ob er am qepHom teilnimmt. Störungen sind unerwünscht. Veranstaltungsfremde Aktivitäten können durchgeführt werden, solange diese die Veranstaltung nicht unterbrechen. Störende Aktivitäten sollen Außerhalb des Saales stattfinden.
5. Altersbeschränkungen / Empfehlungen:
a) Primär sollte davon ausgegangen werden, dass das qepHom eine Veranstaltung für Erwachsene ist.
b) Minderjährige dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (siehe § 8 Abs. 1) am Kurs teilnehmen. Beim Alter der Kinder ist darauf zu achten, dass das qepHom ein Sprachkurs ist, welcher eine gewisse schulische Aufmerksamkeit erfordert. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder entsprechend zu beobachten. Erfahrungen zeigen, dass ein Mindestalter von 8 Jahren empfehlenswert ist.
c) Es wird davon abgeraten, Säuglinge und Kleinkinder mitzubringen. Weder die Eltern noch die Kinder haben etwas von der Veranstaltung und es kann den Ablauf der Veranstaltung stören.
1. Durch die Anmeldung kann der Teilnehmer sein Interesse für die Teilnahme bekunden. Da es sich um eine Privatveranstaltung handelt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Anmeldung ohne Begründung abzulehnen.
1.1. Aufgrund der erhöhten Nachfrage ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Anfang August und bei Anmeldeschluss werden die Teilnehmer per Zufallsverfahren ausgelost. Jedem Teilnehmer wird die Anmeldung schriftlich bestätigt. Erst dann ist der Beitrag zu bezahlen.
1.2. Nicht bestätigte Interessenten können nicht am Kurs teilnehmen. Es wird auch ausdrücklich darum gebeten, nicht einfach „zufällig“ in der Stadt zu buchen und dann einfach am qepHom zu erscheinen. Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor, nicht angemeldete Personen aus dem Saal zu verweisen.
2. Anmeldeschluss ist Sonntag, 17. September 2023 inklusive, d.h. bis 23:59 Uhr. Der Beitrag ist vor Anmeldeschluss zu leisten. Spätere Zahlungen werden nur in vorher vereinbarten Ausnahmen akzeptiert. Die Anmeldung ist erst mit der Bezahlung bestätigt; bei fehlender Bezahlung wird die Anmeldung storniert. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Zahlungserinnerung zu versenden.
3.1. Teilnehmer von Auswärts (d. h. nicht aus dem Saarland) müssen in der Jugendherberge übernachten. Dies wird auch den Ortsansässigen empfohlen, da es den Lerneffekt steigert.
3.2. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht zulässig, in der Jugendherberge unabhängig von der Gruppe zu reservieren. Wer sich unabhängig von der Gruppenreservierung in der Jugendherberge einbucht, wird von der Teilnahme am Kurs ausgeschlossen.
3.3. Einzelheiten des Beitrags
a) Der Beitrag der Jugendherberge setzt sich zusammen aus den Kosten für die Übernachtung, die komplette Verpflegung (Frühstück, warmes Mittag- und warmes Abendessen), inklusive der je nach Mahlzeit üblichen Getränke Wasser, Tee, Kaffee. Sonstige Getränke und Speisen im hauseigenen Bistro sind vom Teilnehmer gesondert zu zahlen.
b) Der Beitrag des qepHoms setzt sich zusammen aus einem Kostenbeitrag für die ausgegebenen Arbeitsmaterialien sowie andere Unterlagen und Verwaltungskosten.
3.4. Es gibt zwei Anmelde-Pakete:
a) „Komplettpaket“ – gilt für das gesamte qepHom und enthält den beitrag für Seminarmaterial, wie Kopien und andere Unterlagen.
b) „Besucherpaket“ – ist identisch mit dem komplettpaket, kann aber nur gebucht werden für Gäste ohne Übernachtung. Übernachtung und Verpflegung können bei der Reservierung mitbestellt werden. Mitgebrachte Speisen sind im Speisesaal und im Konferenzsaal nicht zugelassen. Es besteht die Möglichkeit, mit der Gruppe in der Jugendherberge gemeinsam zu essen, dies muss jedoch bis spätestens zwei Wochen vor dem qepHom dem Veranstalter mitgeteilt werden. Kosten für Seminarunterlagen sind wie oben enthalten.
1. Jeder Teilnehmer kann sich jederzeit ohne Begründung abmelden. Im Nachfolgenden wird geregelt, welcher Betrag bei einer Abmeldung/Nichteilnahme durch den Teilnehmer zurückerstattet wird. Als „Beitrag“ gilt hier das, was bei der Anmeldung als Endsumme angezeigt wird, d.h. (je nach Buchung) Übernachtung, qepHom-Beitrag, Essen, Spende und T-Shirt.
2. Als „Abmeldung“ im Folgenden gilt eine schriftliche, elektronische oder telefonische Mitteilung an den Veranstalter. Der Teilnehmer kann sich bis vor der Anmeldefrist jederzeit selbst aus der Teilnehmerliste entfernen.
3. Bei einer Abmeldung bzw. Nichtteilnahme entfällt der Anspruch auf Arbeitsmaterial („Conpack“) und qepHom-T-Shirt. Diese werden ausschließlich an dauerhaft anwesende Teilnehmer ausgegeben. Ein Nachsenden per Post oder Mitnahme durch andere Teilnehmer ist ausgeschlossen.
4. Bei Abmeldung vor der Anmeldefrist wird der eventuell bereits bezahlte Beitrag vollständig zurück erstattet.
5. Bei Abmeldung nach der Anmeldefrist bis 4 Wochen vor dem qepHom (d.h. 23:59 Uhr des 15. Oktober 2023) wird der eventuell bereits bezahlte Beitrag zur Hälfte zurück erstattet, es sei denn, der Teilnehmer möchte seinen Beitrag an das qepHom spenden.
6. Bei Abmeldung oder Nichterscheinen im darauffolgenden Zeitraum bis nach dem qepHom wird der bereits bezahlte Beitrag nicht zurück erstattet.
7. Dadurch möglicherweise übrig bleibende Beträge werden zum Wohl des qepHoms investiert. Über die Art der Investition entscheidet der Veranstalter.
8. Aus organisatorischen Gründen ist nach der Anmeldefrist das Benennen einer Ersatzperson nicht möglich.
Alle erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen des qepHom verwendet. Details hierzu stehen in der Datenschutzerklärung.
1. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Teilnehmer. Der Teilnehmer ist für selbst verschuldete Unfälle selbst verantwortlich. Dasselbe gilt für von ihm verursachte Unfälle und/oder Beschädigungen.
2. Minderjährige Teilnehmer dürfen nur in Begleitung eines offiziellen Erziehungsberechtigten am Klingonischkurs teilnehmen. Der Veranstalter lehnt jegliche Aufsichtspflicht ab. Der Begleiter ist voll verantwortlich für die Handlungen seines Kindes. Eine 18-jährige Freundin/Schwester usw. gilt nicht als erziehungsberechtigter Erwachsener.
Während der Veranstaltung werden sowohl von Teilnehmern, Veranstaltern und eventuell auch von Dritten, wie z. B. Fernsehteams oder Reportern, Fotos und Video-Aufnahmen gemacht (im Folgenden "Aufnahmen" genannt). Wenn der Teilnehmer nicht mit der Verwendung einverstanden ist, sollte er dies dem jeweiligen Fotografen mitteilen bzw. sich aus möglichen Aufnahmen fernhalten. Die Fotografen sind angehalten, diese Wünsche zu respektieren. Es gelten die üblichen Rechte der Privatsphäre:
1. private Verwendung: Jeder Teilnehmer
a) darf Aufnahmen machen.
b) erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen öffentlich verbreitet werden, vor allem auf den Internetpräsenzen des Deutschen Klingonisch-Instituts, und in sozialen Netzwerken wie Flickr, Twitter, Instagram, Facebook usw. und dort eventuell auch namentlich verlinkt ("markiert") werden.
c) hat das Recht, der Verwendung von Aufnahmen von sich selbst zu widersprechen.
d) sollte dieses Recht respektieren und Fotos entfernen bzw. Personen auf Wunsch auf diesen Fotos unkenntlich zu machen.
e) Es ist untersagt, längere Video-Aufnahmen (d.h. länger als 2 Minuten) von Vorträgen und Übungen zu machen.
2. kommerzielle Verwendung
a) Die Verwendung in Presse (Zeitung) und Fernsehen (wie z. B. Nachrichten) erfolgt nur mit Zustimmung des Teilnehmers und des Veranstalters.
b) Eine kommerzielle Verwendung von Aufnahmen ist strikt untersagt und bedarf der schriftlichen Zustimmung.
c) Verwendung in TV-Sendungen (so wie Explosiv, RTL, VOX, TV total etc.) muss schriftlich von dem Veranstalter und der aufgenommenen Person genehmigt werden.
Die Beachtung und Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung ist Aufgabe des jeweiligen Fotografen und wird nicht durch den Veranstalter überwacht.
Star Trek™ und Klingon™ sind eingetragene Markenzeichen von CBS Studios Inc. bzw. Paramount Pictures. Der Veranstalter ist in keiner Art mit der vorgenannten Institution verbunden. Das qepHom wird unterstützt durch das Klingon Language Institute. Dieses ist autorisierter Nutzer der vorgenannten Markenzeichen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall wird einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere ersetzt, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt.
Stand: März 2023
Wenn du mit den oben genannten Bedingungen einverstanden bist, dann folge dem Button zur Anmeldung. Beachte, dass du dabei auf eine externe Seite www.qepHom.de weitergeleitet wirst.
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